Gremienwahl 2024

Die akademischen Mitarbeiter:innen der Medizinischen Fakultät entsenden ein Mitglied in den Senat und sogar drei in den Fachbereichsrat. Die Gremienmitglieder stellen sich und ihre Ziele hier vor.

IUFL

Hier ein paar Ziele, die wir uns als Initiative auf die Fahnen geschrieben haben:

  • Train the Trainers
    Stärkung der Lehre durch Finanzierung strukturierter Weiterbildung in moderner Lehre
  • Gleichberechtigung von Lehre und Forschung,
    Nachwuchsförderung und Internationalität

    Stärkung der jungen Wissenschaftler:innen durch frühzeitige Einbindung in Verbundprojekte und Förderung klinischer und internationaler Forschungsvorhaben
  • Familienförderung
    Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Transparenz der Drittmittelvergabe
  • Zeit ist kostbar
    Schaffung von mehr Freiraum für Forschung und Lehre während der Arbeitszeit
  • Leistungszulagen durch Drittmittel
    Förderung von wissenschaftlichen Leistungserbringer:innen

Was tun wir dafür? Wir stellen die Mitgliedschaft von akademischen Mitarbeiter:innen in den Gremien sicher, damit wir mitreden können. Das passiert auf Uni-Ebene im Senat und den Kommissionen; so sind wir derzeit etwa in der Rektoratskommission für Forschungsangelegenheiten und in der Finanzkommission des Senats aktiv. Neben dem Fachbereichsrat besetzen wir zum einen die ständigen Kommissionen des Fachbereichs – von der Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs bis zur Gleichstellungskommission -, zum anderen auch die zahlreichen Berufungs- und Habilitationskommissionen.

Fachbereichsrat

Die Aufgaben des Fachbereichsrats regelt der § 28 des Hochschulgesetzes:

Dem Fachbereichsrat obliegt die Beschlussfassung über die Angelegenheiten des Fachbereichs, für die nicht die Zuständigkeit der Dekanin oder des Dekans oder eine andere Zuständigkeit bestimmt ist. Er ist insoweit in allen Forschung, Kunst und Lehre betreffenden Angelegenheiten und für die Beschlussfassung über die Fachbereichsordnung und die sonstigen Ordnungen für den Fachbereich zuständig. Er nimmt die Berichte der Dekanin oder des Dekans entgegen und kann über die Angelegenheiten des Fachbereichs Auskunft verlangen.

Gemäß Verfassung der Universität Münster setzt sich der Fachbereichsrat der Medizinischen Fakultät so zusammen:

  1. die Dekanin/der Dekan als Vorsitzende/Vorsitzender mit beratender Stimme,
  2. die weiteren Mitglieder des Dekanats mit beratender Stimme,
  3. acht Vertreter:innen der Gruppe der Hochschullehrer:innen,
  4. drei Vertreter:innen der Gruppe der akademischen Mitarbeiter:innen,
  5. vier Vertreter:innen der Gruppe der Studierenden.

Senat

Entsprechend sind in § 22 des Hochschulgesetzes Angelegenheiten des Senats aufgeführt:

  1. Die Mitwirkung durch seine Mitglieder in der Hochschulwahlversammlung an der Wahl und Abwahl der Mitglieder des Rektorats;
  2. Stellungnahme zum jährlichen Bericht des Rektorats;
  3. Erlass und Änderung der Grundordnung, von Rahmenordnungen und Ordnungen der Hochschule, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt;
  4. Billigung von Planungsgrundsätzen im Sinne von § 16 Absatz 1a Satz 1;
  5. Empfehlungen und Stellungnahmen zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans nach § 16 Absatz 1a und des Hochschulvertrags nach § 6 Absatz 3, zu den Evaluationsberichten nach § 7 Absatz 2 und 3, zum Wirtschaftsplan, zu den Grundsätzen der Verteilung der Stellen und Mittel auf die Fachbereiche, zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen, zentralen Betriebseinheiten und der Medizinischen Einrichtungen;
  6. Empfehlungen und Stellungnahmen in Angelegenheiten der Forschung, Kunst, Lehre und des Studiums, die die gesamte Hochschule oder zentrale Einrichtungen betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind.

Auch hier ist die Zahl der Mitglieder wieder in der Verfassung der Universität festgelegt:

Dem Senat gehören als stimmberechtigte Mitglieder an

  1. zwölf Vertreter:innen der Gruppe der Hochschullehrer:innen,
  2. vier Vertreter:innen der Gruppe der akademischen Mitarbeiter:innen,
  3. vier Vertreter:innen der Gruppe der Studierenden und
  4. drei Vertreter:innen der Gruppe der Mitarbeiter:innen in Technik und Verwaltung.

Und dann sagt die Verfassung noch:

Die Mitglieder des Senats nach Absatz 1 werden von den Mitgliedern der Universität gewählt.

Und wir sagen:

Wir freuen uns darauf!

Linda Brunotte

Dr. rer. nat.
ZMBE – Institut für Molekulare Virologie

Stellv. Mitglied in FBR und Senat

Inga Harks

Dr. med. dent.
Poliklinik für Parodontologie und Zahnerhaltung

Stellv. Mitglied im FBR

Barbara Kahl

Prof. Dr. med.
Institut für Medizinische Mikrobiologie

Stellv. Mitglied im Senat und Mitglied im FBR

Ulrich Kathöfer

Dr. rer. pol. (Wirtschaftsinformatik)
IT-Zentrum Forschung und Lehre

Stellv. Mitglied in FBR und Senat

J. Christoph Katthagen

Prof. Dr. med.
Klinik für Unfall-, Hand- und Wiederherstellungschirurgie

Stellv. Mitglied im FBR

Sabine Ochman

Prof. Dr. med.
Klinik für Unfall-, Hand- und Wiederherstellungschirurgie

Stellv. Mitglied im FBR

Berit Paul

Assistenzärztin
Klinik für Anästhesiologie, operative Intensivmedizin und Schmerztherapie

Mitglied im FBR

Frank Stümpel

Dr. med.
Institut für Ausbildung und Studienangelegenheiten

Stellv. Mitglied im FBR

Georg Varga

PD Dr. rer. nat.
Klinik für Pädiatrische Rheumatologie und Immunologie

Stellv. Mitglied im FBR