Die akademischen Mitarbeiter:innen der Medizinischen Fakultät entsenden ein Mitglied in den Senat und sogar drei in den Fachbereichsrat. Die Gremienmitglieder stellen sich und ihre Ziele hier vor.
IUFL
Hier ein paar Ziele, die wir uns als Initiative auf die Fahnen geschrieben haben:
- Train the Trainers
Stärkung der Lehre durch Finanzierung strukturierter Weiterbildung in moderner Lehre - Gleichberechtigung von Lehre und Forschung,
Nachwuchsförderung und Internationalität
Stärkung der jungen Wissenschaftler:innen durch frühzeitige Einbindung in Verbundprojekte und Förderung klinischer und internationaler Forschungsvorhaben - Familienförderung
Vereinbarkeit von Familie und Beruf - Transparenz der Drittmittelvergabe
- Zeit ist kostbar
Schaffung von mehr Freiraum für Forschung und Lehre während der Arbeitszeit - Leistungszulagen durch Drittmittel
Förderung von wissenschaftlichen Leistungserbringer:innen
Was tun wir dafür? Wir stellen die Mitgliedschaft von akademischen Mitarbeiter:innen in den Gremien sicher, damit wir mitreden können. Das passiert auf Uni-Ebene im Senat und den Kommissionen; so sind wir derzeit etwa in der Rektoratskommission für Forschungsangelegenheiten und in der Finanzkommission des Senats aktiv. Neben dem Fachbereichsrat besetzen wir zum einen die ständigen Kommissionen des Fachbereichs – von der Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs bis zur Gleichstellungskommission -, zum anderen auch die zahlreichen Berufungs- und Habilitationskommissionen.
Fachbereichsrat
Die Aufgaben des Fachbereichsrats regelt der § 28 des Hochschulgesetzes:
Dem Fachbereichsrat obliegt die Beschlussfassung über die Angelegenheiten des Fachbereichs, für die nicht die Zuständigkeit der Dekanin oder des Dekans oder eine andere Zuständigkeit bestimmt ist. Er ist insoweit in allen Forschung, Kunst und Lehre betreffenden Angelegenheiten und für die Beschlussfassung über die Fachbereichsordnung und die sonstigen Ordnungen für den Fachbereich zuständig. Er nimmt die Berichte der Dekanin oder des Dekans entgegen und kann über die Angelegenheiten des Fachbereichs Auskunft verlangen.
Gemäß Verfassung der Universität Münster setzt sich der Fachbereichsrat der Medizinischen Fakultät so zusammen:
- die Dekanin/der Dekan als Vorsitzende/Vorsitzender mit beratender Stimme,
- die weiteren Mitglieder des Dekanats mit beratender Stimme,
- acht Vertreter:innen der Gruppe der Hochschullehrer:innen,
- drei Vertreter:innen der Gruppe der akademischen Mitarbeiter:innen,
- vier Vertreter:innen der Gruppe der Studierenden.
Senat
Entsprechend sind in § 22 des Hochschulgesetzes Angelegenheiten des Senats aufgeführt:
- Die Mitwirkung durch seine Mitglieder in der Hochschulwahlversammlung an der Wahl und Abwahl der Mitglieder des Rektorats;
- Stellungnahme zum jährlichen Bericht des Rektorats;
- Erlass und Änderung der Grundordnung, von Rahmenordnungen und Ordnungen der Hochschule, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt;
- Billigung von Planungsgrundsätzen im Sinne von § 16 Absatz 1a Satz 1;
- Empfehlungen und Stellungnahmen zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans nach § 16 Absatz 1a und des Hochschulvertrags nach § 6 Absatz 3, zu den Evaluationsberichten nach § 7 Absatz 2 und 3, zum Wirtschaftsplan, zu den Grundsätzen der Verteilung der Stellen und Mittel auf die Fachbereiche, zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen, zentralen Betriebseinheiten und der Medizinischen Einrichtungen;
- Empfehlungen und Stellungnahmen in Angelegenheiten der Forschung, Kunst, Lehre und des Studiums, die die gesamte Hochschule oder zentrale Einrichtungen betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind.
Auch hier ist die Zahl der Mitglieder wieder in der Verfassung der Universität festgelegt:
Dem Senat gehören als stimmberechtigte Mitglieder an
- zwölf Vertreter:innen der Gruppe der Hochschullehrer:innen,
- vier Vertreter:innen der Gruppe der akademischen Mitarbeiter:innen,
- vier Vertreter:innen der Gruppe der Studierenden und
- drei Vertreter:innen der Gruppe der Mitarbeiter:innen in Technik und Verwaltung.
Und dann sagt die Verfassung noch:
Die Mitglieder des Senats nach Absatz 1 werden von den Mitgliedern der Universität gewählt.
Und wir sagen:
Wir freuen uns darauf!
Linda Brunotte
Dr. rer. nat.
ZMBE – Institut für Molekulare Virologie
Stellv. Mitglied in FBR und Senat
Jan Ehrchen
PD Dr. med. Dr. rer. nat.
Klinik für Hautkrankheiten
Stellv. Mitglied im FBR
Inga Harks
Dr. med. dent.
Poliklinik für Parodontologie und Zahnerhaltung
Stellv. Mitglied im FBR
Barbara Kahl
Prof. Dr. med.
Institut für Medizinische Mikrobiologie
Stellv. Mitglied im Senat und Mitglied im FBR
Ulrich Kathöfer
Dr. rer. pol. (Wirtschaftsinformatik)
IT-Zentrum Forschung und Lehre
Stellv. Mitglied in FBR und Senat
J. Christoph Katthagen
Prof. Dr. med.
Klinik für Unfall-, Hand- und Wiederherstellungschirurgie
Stellv. Mitglied im FBR
Lars Lemcke
Dr. med.
Klinik für Neurochirurgie
Stellv. Mitglied im FBR
Philipp Lenz
Prof. Dr. med.
Zentrale Einrichtung Palliativmedizin
Mitglied in FBR und Senat
Sabine Ochman
Prof. Dr. med.
Klinik für Unfall-, Hand- und Wiederherstellungschirurgie
Stellv. Mitglied im FBR
Berit Paul
Assistenzärztin
Klinik für Anästhesiologie, operative Intensivmedizin und Schmerztherapie
Mitglied im FBR
Jenny Potratz
PD Dr. med.
Klinik für Kinder- und Jugendmedizin
Stellv. Mitglied im FBR
Vera Schwierzek
PD Dr. med., PhD
Institut für Hygiene
Stellv. Mitglied im FBR
Frank Stümpel
Dr. med.
Institut für Ausbildung und Studienangelegenheiten
Stellv. Mitglied im FBR
Georg Varga
PD Dr. rer. nat.
Klinik für Pädiatrische Rheumatologie und Immunologie
Stellv. Mitglied im FBR